8.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 144/53
Klage, eingereicht am 6. März 2017 — Sumner/Kommission
(Rechtssache T-152/17)
(2017/C 144/72)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Loreto Sumner (Leixlip, Irland) (Prozessbevollmächtigter: J. MacGuill, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die am 10. Januar 2017 vom Generalsekretär im Namen der Kommission ausgesprochene und am 17. Januar 2017 mitgeteilte Verweigerung des Zugangs zu allen Erklärungen der Parteien des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zur angeblichen Verletzung der Arbeitszeitrichtlinie durch Irland für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger fünf Klagegründe geltend.
1.
Keine konkrete Bewertung des Antrags auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001.
2.
Unter Verkennung der in der angeführten Rechtsprechung entwickelten Grundsätze rechtswidrige Berufung auf eine allgemeine Vermutung.
3.
Unter Verkennung der angeführten Rechtsprechung keine konkrete und tatsächliche Risikoprüfung für jedes betroffene Dokument.
4.
Unter Verkennung der angeführten Rechtsprechung keine konkrete und tatsächliche Prüfung der Möglichkeit eines teilweisen Zugangs.
5.
Unter Verkennung der angeführten Rechtsprechung offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich des Vorliegens eines überwiegenden öffentlichen Interesses.
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