8.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 144/55
Klage, eingereicht am 10. März 2017 — RY/Kommission
(Rechtssache T-160/17)
(2017/C 144/74)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. N. Louis und N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
für Recht zu erkennen und zu entscheiden:
—
Die Entscheidung der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit (GD HR) vom 27. April 2016, mit der der auf unbestimmte Dauer geschlossene Vertrag für Bedienstete auf Zeit des Klägers gemäß Art. 47 Buchst. c Ziff. i der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gekündigt wurde, wird aufgehoben.
—
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger macht als einzigen Klagegrund eine Verletzung seines Rechts, vor dem Erlass der Entscheidung, seinen unbefristeten Vertrag zu kündigen, angehört zu werden, geltend. Die angefochtene Entscheidung sei unter Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte erlassen worden. Außerdem seien bei ihrem Erlass die Begründungspflicht und konkret sein Recht, über sämtliche ihm zur Last gelegten objektiven Umstände, die der angefochtenen Entscheidung zugrunde lägen, insbesondere die Gründe des angeblichen Bruchs des Vertrauensverhältnisses, unterrichtet zu werden, verletzt worden.
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