8.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 144/57
Klage, eingereicht am 17. März 2017 — M & K/EUIPO — Genfoot (KIMIKA)
(Rechtssache T-171/17)
(2017/C 144/77)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: M & K Srl (Prato, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Genfoot, Inc. (Montreal, Quebec, Kanada)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „KIMIKA“ — Anmeldung Nr. 13 233 391.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Januar 2017 in der Sache R 1206/2016-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig und begründet zu erklären; folglich
—
die angefochtene Entscheidung abzuändern;
—
die Sache an das EUIPO für eine abändernde Entscheidung zurückzuverweisen und damit die Unionsmarke Nr. 13 233 391 auch in den streitigen Klassen endgültig zur Eintragung zuzulassen;
—
der Gegenpartei die Kosten der drei Verfahren aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
die Beschwerdekammer habe die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken falsch beurteilt.
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