22.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/31
Klage, eingereicht am 16. März 2017 — TestBioTech/Kommission
(Rechtssache T-173/17)
(2017/C 161/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: TestBioTech eV (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: K. Smith, QC, und J. Stevenson, Barrister)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss der Kommission vom 9. Januar 2017 für nichtig zu erklären, mit dem der Antrag der Klägerin auf Überprüfung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1215 (1), (EU) 2016/1216 (2) und (EU) 2016/1217 (3) der Kommission vom 22. Juli 2016, mit denen für die genetisch veränderten Sojabohnen FG 72, MON 87708 x MON 89788 bzw. MON 87705 x MON 89788 Marktzulassungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 (4) („GV-Verordnung“) gewährt wurden, abgelehnt wurde;
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der Kommission die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, nach dem die Kommission die ihr von der GV-Verordnung auferlegten Pflichten, insbesondere Art. 14 und 16, verletzt habe, indem sie es versäumt habe, die entsprechenden umfassenden Sicherheitsbewertungen vor Erteilung der Marktzulassung bzw. eine zulassungsbegleitende Beobachtung vorzunehmen.
Die Kommission habe sich rechtsfehlerhaft auf das anwendbare Unionsrecht über die Kontrolle von Pestiziden berufen, da dieses gerade nicht genetisch veränderte Organismen erfasse.
(1) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1215 der Kommission vom 22. Juli 2016 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte FG72 (MST-FGØ72-2) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2016, L 199, S. 16).
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1216 der Kommission vom 22. Juli 2016 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 × MON 89788 (MON-877Ø8-9 × MON-89788-1) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABL. 2016, L 199, S. 22).
(3) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1217 der Kommission vom 22. Juli 2016 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 89788 (MON-877Ø5-6 × MON-89788-1) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2016, L 199, S. 28).
(4) Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. 2003, L 268, S. 1).
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