6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/29
Klage, eingereicht am 29. März 2017 — SB/EUIPO
(Rechtssache T-200/17)
(2017/C 178/42)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: SB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Exekutivdirektors des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 2. Juni 2016, mit der es abgelehnt wurde, ihren Vertrag ein zweites Mal zu verlängern, und die am 19. Dezember 2016 erfolgte Zurückweisung ihrer am 1. September 2016 eingelegten Beschwerde durch den Exekutivdirektor des EUIPO aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union infolge der Anwendung der internen Regeln des Beklagten, wonach Beamte und Zeitbedienstete mit unbefristeten Verträgen gleichgestellt würden. Ferner verstoße der Beklagte durch die Unterscheidung zwischen Zeitbediensteten mit befristeten Verträgen und Zeitbediensteten mit auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen gegen das Statut und im vorliegenden Fall gegen den Gleichheitsgrundsatz.
2.
Fehlende Begründung oder rechtswidrige, widersprüchliche und unzureichende Begründung.
3.
Nichtbeachtung der Fürsorgepflicht.
4.
Diskriminierung aufgrund des Alters infolge der Anwendung einer Personalpolitik durch den Beklagten, die darauf gerichtet sei, den Altersdurchschnitt der Belegschaft zu senken.
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