6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/29
Klage, eingereicht am 6. April 2017 — Out of the blue/EUIPO — Dubois und MFunds USA (FUNNY BANDS)
(Rechtssache T-214/17)
(2017/C 178/43)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Out of the blue KG (Lilienthal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt G. Hasselblatt, Rechtanwältin V. Töbelmann und Rechtsanwalt A. Zarm)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Frédéric Dubois (Lasne, Belgien) und MFunds USA LLC (Miami Beach, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke „FUNNY BANDS“ — Unionsmarke Nr. 9 350 794.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20.1.2017 in der Sache R 1081/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Unionsmarke Nr. 009 350 794„FUNNY BANDS“ gemäß Art. 52 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c UMV für nichtig zu erklären;
—
dem EUIPO seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen;
—
für den Fall, dass die Inhaber der Unionsmarke diesem Verfahren als Streithelfer beitreten sollten, ihnen ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009.
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