26.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 202/22
Klage, eingereicht am 19. April 2017 — Adapta Color/EUIPO — Coatings Foreign IP (Bio proof ADAPTA)
(Rechtssache T-224/17)
(2017/C 202/37)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Adapta Color, SL (Peñiscola, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Macías Bonilla und G. Marín Raigal sowie Rechtsanwältin E. Armero Lavie)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Coatings Foreign IP Co. LLC (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „Bio proof ADAPTA“ — Unionsmarke Nr. 4 368 239.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Februar 2017 in der Sache R 2521/2015-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
der vorliegenden Klage in vollem Umfang stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die im Nichtigkeitsverfahren und im Beschwerdeverfahren vor dem EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-223/17.
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