6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/32
Klage, eingereicht am 18. April 2017 — Rstudio/EUIPO — Embarcadero Technologies (RSTUDIO)
(Rechtssache T-230/17)
(2017/C 178/47)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rstudio, Inc. (Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, QC, und G. Smith, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Embarcadero Technologies, Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke „RSTUDIO“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 999 644 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Februar 2017 in der Sache R 493/2016-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang aufzuheben;
—
dem EUIPO die ihr durch dieses und das vorhergehende Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen, hilfsweise, wenn die mögliche Streithelferin tatsächlich dem Verfahren beitritt, dem EUIPO und der Streithelferin gesamtschuldnerisch die ihr durch dieses und das vorhergehende Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Die Beschwerdekammer habe die Waren, für die der Nachweis der Benutzung erbracht worden sei, falsch beurteilt und daher nicht den korrekten Warenvergleich durchgeführt.
—
Die Beschwerdekammer habe die Ähnlichkeit der einschlägigen Waren und die Ähnlichkeit der einschlägigen Marken und somit das Vorliegen der Verwechslungsgefahr falsch beurteilt.
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