19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/39
Klage, eingereicht am 20. April 2017 — Dometic Sweden/EUIPO (MOBILE LIVING MADE EASY)
(Rechtssache T-235/17)
(2017/C 195/52)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Dometic Sweden AB (Solna, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: R. Furneaux und E. Humphreys, Solicitors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionswortmarke „MOBILE LIVING MADE EASY“ — Anmeldung Nr. 14 952 592
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Februar 2017 in der Sache R 1832/2016-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der angemeldeten Waren und Dienstleistungen, für die die Entscheidung bestätigt wurde, aufzuheben;
—
die Entscheidung des EUIPO vom 10. August 2016 betreffend die Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Anmeldung aufzuheben;
—
die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit es seine Entscheidung abändert;
—
über die Kosten der Verfahren vor der Beschwerdekammer und dem Gericht zu entscheiden.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen die Art. 75 und 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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