19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/41
Klage, eingereicht am 25. April 2017 — Republik Polen/Kommission
(Rechtssache T-241/17)
(2017/C 195/55)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: B. Majczyna)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/264 der Kommission vom 14. Februar 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union insoweit für nichtig zu erklären, als er Ausgaben der von der Republik Polen zugelassenen Zahlstelle in Höhe von 25 708 035,13 Euro von der Finanzierung durch die Europäische Union ausschließt;
—
der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht als Klagegrund geltend, dass dadurch gegen Art. 52 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1306/2013 (1) verstoßen worden sei, dass in Bezug auf Ausgaben, die die polnischen Behörden im Rahmen von Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse nach der Verordnung Nr. 585/2011 (2) als Ausgleichszahlungen für das Nichternten im Jahr 2011 getätigt hätten, eine Finanzkorrektur vorgenommen worden sei, die auf einer falschen Rechtsauslegung beruhe, obschon die polnischen Behörden diese Ausgaben im Einklang mit den Unionsvorschriften getätigt und insbesondere nicht gegen Art. 85 der Verordnung Nr. 543/2011 (3) verstoßen hätten.
(1) Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. 2013, L 347, S. 549).
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2011 der Kommission vom 17. Juni 2011 mit befristeten Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse (ABl. 2011, L 160, S. 71).
(3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. 2011, L 157, S. 1).
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