17.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 231/28
Klage, eingereicht am 25. April 2017 — SC/Eulex Kosovo
(Rechtssache T-242/17)
(2017/C 231/35)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: SC (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Moro und A. Kunst)
Beklagte: Eulex Kosovo
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Beklagte gegen ihre vertraglichen und außervertraglichen Pflichten der Klägerin gegenüber verstoßen hat;
—
festzustellen, dass das interne Auswahlverfahren aus dem Jahre 2016 rechtswidrig gewesen ist und daher der Vertrag der Klägerin zu Unrecht nicht verlängert worden ist;
—
die Beklagte zum Ersatz des Schadens in Höhe von 19 Bruttomonatsgehältern zuzüglich der Anpassungen des Tagesgelds und der Gehaltserhöhungen gemäß dem „Gehalt für internationale Vertragsbedienstete“ und der „Richtbeträge für Zulagen“ der Klägerin aufgrund der zu Unrecht unterbliebenen Verlängerung des Vertrags entstanden ist;
—
die Beklagte zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen, den die Klägerin, infolge ihrer rechtswidrigen Handlungen und Entscheidungen erlitten hat;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen Ziff. 4 und 6 des Standardverfahrens (Standard Operating Procedures — SOP) für Umstrukturierung, in denen die Grundsätze bzw. die Rolle und die Zuständigkeiten des Leiters des Personalbüros (Human Ressources Office — HRO) dargestellt werden, gegen Ziff. 5 (Grundsätze) und 7 (Auswahl), insbesondere gegen Ziff. 7.1 Buchst. a und b, 7.2 Buchst. c, f und k sowie 7.3 Buchst. c des Standardverfahrens für Personalauswahl (Verstöße gegen vertragliche Pflichten)
2.
Verstoß gegen Ziff. 7.2 Buchst. f und 7.3 Buchst. c des Standardverfahrens für Personalauswahl und gegen Artikel 3.2 des Verhaltenskodex der Beklagten, der Vertragsgrundsätze der Fairness und von Treu und Glauben (Verstöße gegen vertragliche Pflichten) und Verletzung des Rechts der Klägerin auf ordnungsgemäße Verwaltung gemäß Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) (Verstoß gegen außervertragliche Pflichten)
3.
Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit und Verletzung des Rechts der Klägerin auf ordnungsgemäße Verwaltung
4.
Verletzung des Rechts der Klägerin auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 der Charta), der Entscheidung/Memorandum vom 26. Januar 2011 (Vorschlag zur Einführung der Beurteilung der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen), der im Aufruf zur Einreichung von Beiträgen 2014 genannten Anforderungen und des Rechts auf ordnungsgemäße Verwaltung
5.
Verletzung des Rechts auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 der Charta)
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