10.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/33
Klage, eingereicht am 3. Mai 2017 — RE/Kommission
(Rechtssache T-257/17)
(2017/C 221/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: RE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die von der Direktion Sicherheit implizit erlassene Entscheidung vom 20. Januar 2017, mit der der Zweitantrag des Klägers auf Zugang zu Dokumenten stillschweigend abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären,
—
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger gerechten und billigen Ersatz des immateriellen Schadens wegen der gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001 (1) verstoßenden rechtswidrigen Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten zu zahlen, und
—
der Beklagten ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der vorliegenden Klage beantragt der Kläger die Nichtigerklärung der vorgenannten angefochtenen implizit erlassenen Entscheidung aus zwei Gründen: erstens die fehlende Begründung in der angefochtenen Entscheidung in Bezug auf die Nichtübermittlung der vom Kläger beantragten 15 Dokumente, die in der Entscheidung vom 22. Dezember 2016 über die Ablehnung des Erstantrags des Klägers auf Dokumentenzugang nicht erwähnt worden seien; und zweitens die fehlende oder zumindest fehlerhafte Begründung in Bezug auf die Nichtübermittlung der anderen Dokumente, falls davon ausgegangen sei, dass die Begründung der Entscheidung vom 22. Dezember 2016 über die Ablehnung des Erstantrags des Klägers auf Dokumentenzugang in die angefochtene implizit erlassene Entscheidung aufgenommen worden sei.
Schließlich beantragt der Kläger angemessenen Ersatz seines erlittenen immateriellen Schadens wegen der beständigen Verzögerungen durch die Verwaltung und des ihm rechtswidrig verweigerten Zugangs zu den fraglichen Dokumenten, die gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1049/2001 verstießen.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).
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