10.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/34
Klage, eingereicht am 3. Mai 2017 — Bank of New York Mellon/EUIPO — Nixen Partners (NEXEN PULSE)
(Rechtssache T-260/17)
(2017/C 221/47)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: The Bank of New York Mellon Corp. (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Klett und K. Schlüter)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nixen Partners (Paris, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „NEXEN PULSE“ — Anmeldung Nr. 13 374 194.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2017 in der Sache R 1571/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens und sowie die Kosten der Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung einschließlich sämtlicher notwendigen Aufwendungen der Klägerin in diesen Verfahren aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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