10.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/36
Klage, eingereicht am 10. Mai 2017 — Monster Energy/EUIPO — Bösel (MONSTER DIP)
(Rechtssache T-274/17)
(2017/C 221/51)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marco Bösel (Bad Fallingbostel, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „MONSTER DIP“ — Anmeldung Nr. 13 118 211.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2017 in der Sache R 1062/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 19. April 2016 im Widerspruchsverfahren B 2433681 aufzuheben;
—
die angegriffene Marke für alle Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 4 und 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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