3.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/38
Klage, eingereicht am 8. Mai 2017 — Swemac Innovation/EUIPO — Swemac Medical Appliances (SWEMAC)
(Rechtssache T-287/17)
(2017/C 213/52)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Swemac Innovation AB (Linköping, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Nygren)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Swemac Medical Appliances AB (Linköping, Schweden)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „SWEMAC“ — Unionsmarke Nr. 6 326 177.
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Februar 2017 in der Sache R 3000/2014-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die volle Wirksamkeit der Unionsmarke Nr. 6 326 177 wiederherzustellen, einschließlich für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 10 „Chirurgische und ärztliche Apparate und Instrumente“ und 42 „Forschung und Entwicklung in Bezug auf chirurgische und medizinische Geräte sowie chirurgische und medizinische Instrumente“;
—
die ihr in den Verfahren vor dem EUIPO und den Beschwerdekammern entstandenen Kosten in Höhe von 1 000 Euro der anderen Beteiligten aufzuerlegen;
—
die ihr im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten dem EUIPO und der anderen Beteiligten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009.
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