17.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 231/39
Klage, eingereicht am 15. Mai 2017 — Sky/EUIPO — Parrot Drones (Parrot SKYCONTROLLER)
(Rechtssache T-288/17)
(2017/C 231/48)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Sky plc (Isleworth, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: J. Barry, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Parrot Drones (Paris, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „Parrot SKYCONTROLLER“ — Anmeldung Nr. 13 107 842.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2017 in der Sache R 457/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die ihr durch diese Klage und das Verfahren vor dem Amt entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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