17.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 231/41
Klage, eingereicht am 16. Mai 2017 — Région Île-de-France/Kommission
(Rechtssache T-292/17)
(2017/C 231/51)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Région Île-de-France (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-P. Hordies)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss der Europäischen Kommission vom 2. Februar 2017 (SA.26763 — [2014/C] –) über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für Busunternehmen in der Region Île-de-France für nichtig zu erklären, soweit diese Regelung darin als staatliche Beihilferegelung eingestuft wird,
—
der Europäischen Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Weigerung der Europäischen Kommission, die Regelung zur Stützung der Region als bestehende Beihilfe einzustufen.
2.
Begründungsmangel des angefochtenen Beschlusses. Dieser Klagegrund besteht aus zwei Teilen:
—
Begründungsmangel betreffend das Kriterium der Selektivität.
—
Begründungsmangel betreffend das Kriterium des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils.
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