31.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 249/46
Klage, eingereicht am 13. Juni 2017 — Winkler/Kommission
(Rechtssache T-369/17)
(2017/C 249/63)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Bernd Winkler (Grange, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Kässens)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Beschwerdeentscheidung der Beklagten vom 13. März 2017 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, eine Entscheidung über die Berechnung des Kapitalwertes zum Zeitpunkt der Registrierung des Antrages des Klägers am 14. September 2011 zu erlassen;
—
hilfsweise, die Beklagte zu einer Entschädigung in Höhe von 19 920,39 Euro, zahlbar auf das Pensionskonto des Klägers, zu verurteilen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Grundsätze der angemessenen Verfahrensdauer, der Rechtssicherheit, eines fairen Verfahrens und Verletzung von Informations- und Anhörungspflichten
2.
Zweiter Klagegrund: Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbots und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
3.
Dritter Klagegrund: Verletzung des Vertrauensschutzes
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