4.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 293/36
Klage, eingereicht am 14. Juni 2017 — TE/Kommission
(Rechtssache T-392/17)
(2017/C 293/45)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: TE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bartončík)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss, eine Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung einzuleiten, für nichtig zu erklären,
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1.
Verletzung eines unionsrechtlichen Grundsatzes — des Grundsatzes der Subsidiarität.
2.
Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem.
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