21.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 277/52
Klage, eingereicht am 29. Juni 2017 — Karl Storz/EUIPO (3D)
(Rechtssache T-413/17)
(2017/C 277/75)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Karl Storz GmbH & Co. KG (Tuttlingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Gruber)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen „3D“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 272 627 mit Benennung der Europäischen Union.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. April 2017 in der Sache R 1502/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum vom 11. April 2017 in der Sache 1502/2016-2 aufzuheben und die Marke „3D“, IR 1 272 627 mit Benennung der Europäischen Union für sämtliche angemeldete Waren, einschließlich der von der angefochtenen Entscheidung noch betroffenen Waren, einzutragen;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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