25.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 318/14
Klage, eingereicht am 12. Juli 2017 — younique/EUIPO — Jafer Enterprises R&D (younique products)
(Rechtssache T-434/17)
(2017/C 318/20)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: younique LLC (Utah, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: M. Edenborough, QC)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jafer Enterprises R&D, SLU (Granollers, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „younique products“ — Anmeldung Nr. 1 191 504.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. April 2017 in der Sache R 1564/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Beklagten die mit der vorliegenden Klage zusammenhängenden und durch sie entstandenen Kosten sowie die ihr durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen; oder, falls die andere an der angefochtenen Entscheidung Beteiligte dem Verfahren als Streithelferin beitritt, dem Beklagten und der anderen an der angefochtenen Entscheidung Beteiligten die mit der vorliegenden Klage zusammenhängenden und durch sie entstandenen Kosten sowie die ihr durch das Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten gesamtschuldnerisch aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da sich die Beschwerdekammer bezüglich des Aufmerksamkeitsgrades der maßgeblichen Verkehrskreise und der Ähnlichkeit der einschlägigen Waren geirrt habe.