23.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 357/16
Klage, eingereicht am 18. Juli 2017 — Eurosupport — Fineurop support/EIGE
(Rechtssache T-450/17)
(2017/C 357/20)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Eurosupport — Fineurop support Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 8. Mai 2017, mit der ihr Angebot im Verfahren EIGE/2017/OPER/04 „Female Genital Mutilation: Estimating Girls at Risk“ abgelehnt wurde, und die nachfolgenden Entscheidungen, das Angebot eines anderen Bieters als erfolgreich zu bewerten und den Vertrag an ihn zu vergeben, für nichtig zu erklären;
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den Beklagten zu verurteilen, Ersatz für den ihr entstandenen Schaden zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 % oder, hilfsweise, eine Entschädigung zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 % zu zahlen;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und des sorgfältigen Handelns, Verletzung der Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit, offensichtlicher Beurteilungsfehler.
2.
Widersprüchliche Begründung der Bewertungsentscheidungen und Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung des Angebots der Klägerin.
3.
Verletzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung.