2.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 330/11
Klage, eingereicht am 25. Juli 2017 — Raise Conseil/EUIPO — Raizers (RAISE)
(Rechtssache T-463/17)
(2017/C 330/14)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Kläger: Raise Conseil (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Fajgenbaum)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Raizers (Paris)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Kläger.
Streitige Marke: Unionswortmarke RAISE — Unionsmarke Nr. 11 508 967.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Mai 2017 in der Sache R 1606/2016-5.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Unionsmarke RAISE Nr. 11 508 967 wegen fehlender Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 hinsichtlich der Dienstleistungen „Finanzwesen; Erteilung von Finanzauskünften; Vermögensverwaltung; Finanzierungen; Finanzanalysen; Kapitalbildung oder -anlagen; Finanzielle Beratung; Finanzielle Förderung; Darlehen (Finanzierung); Finanzielle Schätzungen (Versicherungs-, Bank-, Grundstücksangelegenheiten); Bildung und Platzierung von Fonds; Factoring; Ausgabe von Gutscheinen, Wertmarken; Börsenkursnotierung; Effektengeschäfte; Geldgeschäfte; Geldwechselgeschäfte; Erstellung von Steuerschätzungen und -gutachten; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge; Dienstleistungen einer Direktbank; Ausgabe von Reiseschecks oder Kreditkarten; Immobilienwesen; Schätzung von Immobilien“ in Klasse 36 für nichtig erklärt worden ist;
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Raizers, dem Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren, seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Klägers, einschließlich der Vertretungskosten, aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.