18.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 309/39
Klage, eingereicht am 28. Juli 2017 — Edison/EUIPO (EDISON)
(Rechtssache T-471/17)
(2017/C 309/52)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Edison SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: F. Boscariol de Roberto, D. Martucci und I. Gatto)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „EDISON“– Anmeldung Nr. 3 315 991
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. April 2017 in der Sache R 1355/2016-5 R
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Verfehlter Ausschluss „elektrischer Energie“ aus der Klasse 4 mit der Begründung, dass sie nicht zu „Brennstoffen (einschließlich Motorentreibstoffen)“, „Motorkraftstoffen“ und „Leuchtstoffen“ der Achten Ausgabe der Nizza-Klassifikation gehörten.