25.9.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 318/24
Klage, eingereicht am 28. Juli 2017 — Sedes Holding/EUIPO (gratis)
(Rechtssache T-496/17)
(2017/C 318/31)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Sedes Holding AŞ (Istanbul, Türkei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Ongena und C. Du Jardin)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „gratis“ — Anmeldung Nr. 15 950 603.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. Mai 2017 in der Sache R 506/2017-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die vorliegende Rechtssache und die Klage gegen die Entscheidung des EUIPO in der Sache R 507/2017-2 gemäß Art. 68 der Verfahrensordnung des Gerichts wegen Zusammenhangs zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden;
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die in der Klageschrift dargelegte Klage für zulässig und begründet zu erklären und demnach
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und dem EUIPO aufzugeben, die Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 950 603 für die Bildmarke GRATIS für alle in der Anmeldung beanspruchten Waren in das Markenregister einzutragen;
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hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und dem EUIPO aufzugeben, die Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 950 603 für die Bildmarke GRATIS für „zubereitete Riechmittel, Schönheitsmittel, Duftstoffe und Deodorants für den persönlichen Gebrauch“ in das Markenregister einzutragen;
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
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Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;
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Verletzung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts.