23.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 357/23
Klage, eingereicht am 12. August 2017 — Troszczynski/Parlament
(Rechtssache T-550/17)
(2017/C 357/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Mylène Troszczynski (Noyon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Wagner)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Mylène Troszczynski 2017/2019(IMM) für nichtig zu erklären;
—
das Europäische Parlament zu verurteilen, an sie 35 000 Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;
—
das Europäische Parlament zu verurteilen, an sie 5 000 Euro zur Erstattung der erstattungsfähigen Kosten zu zahlen;
—
dem Europäischen Parlament die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend:
1.
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. 2010, C 83, S. 266, im Folgenden: Protokoll).
2.
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 9 des Protokolls.
3.
Dritter Klagegrund: Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung.
4.
Vierter Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte und Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses.