9.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 338/18
Klage, eingereicht am 17. August 2017 — dm-drogerie markt/EUIPO — Albea Services (ALBÉA)
(Rechtssache T-562/17)
(2017/C 338/20)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: dm-drogerie markt Verwaltungs-GmbH (Karlsruhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Bludovsky und C. Mellein)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Albea Services (Gennevilliers, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „ALBÉA“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 210 553 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Mai 2017 in der Sache R 1870/2016-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum vom 25. Mai 2017 (Beschwerde Nr. R 1870/2016-1) aufzuheben und im Wege der Korrektur die Marke der Anmelderin zu löschen;
hilfsweise
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum vom 25. Mai 2017 (Beschwerde Nr. R 1870/2016-1) aufzuheben und die Sache an das Harmonisierungsamt zurückzuverweisen;
hilfsweise
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum vom 25. Mai 2017 (Beschwerde Nr. R 1870/2016-1) aufzuheben.
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009