16.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/45
Klage, eingereicht am 18. August 2017 — CheapFlights International/EUIPO — Momondo Group (Cheapflights)
(Rechtssache T-565/17)
(2017/C 347/59)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: CheapFlights International Ltd (Speenoge, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Momondo Group Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „Cheapsflights“ — Anmeldung Nr. 3 485 349.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juni 2017 in der Sache R 1893/2011-G.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und der Momondo Group Limited, falls sie diesem Verfahren beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 64 Abs. 6 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission;
—
die angefochtene Entscheidung enthalte eine Vielzahl an Feststellungen, die die Gültigkeit der Marken der Klägerin in Frage stellten oder ihnen diese direkt absprächen. Die angefochtene Entscheidung laufe den Interessen der Klägerin als Inhaberin gültig eingetragener Marken zuwider, die nicht einmal der Zuständigkeit des Beklagten unterlägen.