30.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 369/31
Klage, eingereicht am 21. August 2017 — UC/Parlament
(Rechtssache T-572/17)
(2017/C 369/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: UC (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären,
demzufolge
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die Beurteilung des Klägers für das Jahr 2015 sowie die Entscheidung, an ihn für dasselbe Jahr nur zwei Verdienstpunkte zu vergeben, aufzuheben,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 9. Mai 2017, mit der seine Beschwerde vom 13. Januar 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben,
—
den Beklagten zum Ersatz seines nach billigem Ermessen auf 9 000 Euro festgesetzten immateriellen Schadens zu verurteilen,
—
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Zum einen Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte und Art. 25 des Statuts der Beamten und zum anderen Verletzung der Begründungspflicht und der Verteidigungsrechte des Klägers.
2.
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und Art. 41 der Charta.
3.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler.