30.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 369/32
Klage, eingereicht am 23. August 2017 — UD/Kommission
(Rechtssache T-574/17)
(2017/C 369/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: UD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung vom 2. November 2016, mit der die Kommission die vorherige Genehmigung der Kostenerstattung für eine medizinische Behandlung der Klägerin verweigert hat, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgenden Grund gestützt:
Die Begründung für die Ablehnung der Kostenerstattung, nämlich die angeblich fehlende wissenschaftliche Validität der streitigen Behandlung, sei mit einem offensichtlichen Ermessensfehler behaftet.