30.10.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 369/35
Klage, eingereicht am 5. September 2017 — Thun/EUIPO (Figur in Form eines Fisches)
(Rechtssache T-604/17)
(2017/C 369/49)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Thun SpA (Bozen, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Giordano)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmacksmuster — (Figur in Form eines Fisches) — Anmeldung Nr. 336 805-0059.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Juni 2017 in der Sache R 1680/2016-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattzugeben;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.