8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/44
Klage, eingereicht am 9. September 2017 — de la Fuente Martín u.a./SRB
(Rechtssache T-619/17)
(2018/C 005/59)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Juan Antonio de la Fuente Martín (Madrid, Spanien) und 525 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Durán Muñoz und M. Duran Campos)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
den vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss in seiner erweiterten Präsidiumssitzung vom 7. Juni 2017 erlassenen und am 12. Juli 2017 teilweise und nicht vollständig veröffentlichten Beschluss SRB/EES/2017/08, mit dem das Abwicklungskonzept für das Institut Banco Popular Español, S.A. festgelegt wurde, durch Unwirksamerklärung und Widerruf für nichtig zu erklären und den Anteilseignern und Inhabern von Kapitalinstrumenten ihre jeweiligen Anteile und Kapitalinstrumente dieser Bank zurückzugeben und sie folglich vollumfänglich wieder in ihre Rechte einzusetzen;
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hilfsweise, festzustellen, dass der angefochtene Beschluss des SRB den Anteilseignern und Inhabern von Schuldverschreibungen der Banco Popular Español, S.A. Schaden zugefügt hat, den der SRB nach Art. 87 der Verordnung Nr. 806/2014 vom 15. Juli 2014 zu ersetzen hat, sowie den SRB und in der Folge die Europäische Union dazu zu verurteilen, die Kläger mit dem Betrag zu entschädigen, der dem wirtschaftlichen Wert der Anteile und Kapitalinstrumente, deren Inhaber die Kläger waren, am Tag vor Erlass des hier angefochtenen Beschlusses entsprach, oder gegebenenfalls, hilfsweise, mit dem Betrag, der dem wirtschaftlichen Wert entspricht, den sie bewahrt hätten, wenn das Finanzinstitut bei Erlass des angefochtenen SRB-Beschlusses einem normalen Insolvenzverfahren unterzogen worden wäre.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in den Rechtssachen T-478/17, Mutualidad de la Abogacía und Hermandad Nacional de Arquitectos Superiores y Químicos/Einheitlicher Abwicklungsausschuss, T-481/17, Fundación Tatiana Pérez de Guzmán el Bueno und SFL/Einheitlicher Abwicklungsausschuss, T-482/17, Comercial Vascongada Recalde/Kommission und Einheitlicher Abwicklungsausschuss, T-483/17, García Suárez u. a./Kommission und Einheitlicher Abwicklungsausschuss, T-484/17, Fidesban u. a./Einheitlicher Abwicklungsausschuss, T-497/17, Sánchez del Valle und Calatrava Real State 2015/Kommission und Einheitlicher Abwicklungsausschuss, sowie T-498/17, Pablo Álvarez de Linera Granda/Kommission und Einheitlicher Abwicklungsausschuss.
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