13.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 382/57
Klage, eingereicht am 20. September 2017 — Ferri/EZB
(Rechtssache T-641/17)
(2017/C 382/70)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Claudio Ferri (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Campagnola)
Beklagte: Europäische Zentralbank
Anträge
Der Kläger beantragt, festzustellen, dass die Ausübung der Aufgaben der mit Schreiben vom 24. März 2017 eingeleiteten Aufsicht versäumt wurde, hinsichtlich deren der zuständige Dienst der EZB feststellte, diese nicht vorsehen zu müssen, und befand, dass die Problematik Aufgaben der Selbstüberprüfung sowie Aufsichtspflichten im Hinblick auf den Erlass von Kriterien zur Kontrolle der italienischen Banken betreffe.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass die Europäische Zentralbank die Aufsichtsfunktionen nicht ausgeübt habe, die ihr bezüglich der folgenden Punkte oblägen:
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Versäumnis, die Vorschriften zur Umsetzung des gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 72 aus 2015 rechtzeitig zu erlassen, und weitere Anwendung der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 385 aus 1993, die aufgrund einer anderen Aktivität infolge des vorgenannten versäumten Erlasses der Umsetzungsvorschriften durch die Banca d’Italia als fortgeltend angesehen worden sei.
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Versäumnis, der Banca d’Italia aufzugeben, im staatlichen System eine Anpassung der Vorschriften zur Regelung von Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung von Sanktionen vorzunehmen.
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Versäumnis, die Kohärenz der Kriterien zur Beurteilung der Effizienz des Bankensystems zu überwachen, die gegenwärtig mit Blick auf hoch komplexe Finanzinstitute klar formuliert seien, ohne Angabe einer Flexibilität und effektiven Geeignetheit.
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Unrichtigkeit der Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit der Tätigkeiten der Banca di Credito Cooperativo di Frascati, da diese Kriterien selbst offensichtlich konzipiert und dimensioniert worden seien, um eine Bewertung der Angemessenheit eines komplexen und vielschichtigen Bankenmechanismus vorzunehmen.
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