27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/47
Klage, eingereicht am 25. September 2017 — Inditex/EUIPO — Ansell (ZARA TANZANIA ADVENTURES)
(Rechtssache T-655/17)
(2017/C 402/62)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Industria de Diseño Textil, SA (Inditex) (Arteixo, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Marín Raigal, G. Macías Bonilla und P. López Ronda und Rechtsanwältin E. Armero Lavie)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zainab Ansell (Moshi, Tansania) und Roger Ansell (Moshi)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Antragsteller: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „ZARA TANZANIA ADVENTURES“ — Anmeldung Nr. 8 320 591.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2017 in den verbundenen Sachen R 2330/2011-2 und R 2369/2011-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Juli 2017 in den verbundenen Sachen R 2330/2011-2 und R 2369/2011-2 teilweise aufzuheben, insbesondere insoweit, als damit die Unionsmarkenanmeldung Nr. 8320591 für die streitigen Dienstleistungen in den Klassen 39 und 43 zur Eintragung zugelassen wurde;
—
dem Beklagten (EUIPO) und den Streithelfern die Kosten der Klage aufzuerlegen und den Streithelfern die Kosten im Verfahren vor der Widerspruchsabteilung des EUIPO und der Zweiten Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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