11.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 424/46
Klage, eingereicht am 28. September 2017 — Turbo-K International/EUIPO — Turbo-K (TURBO-K)
(Rechtssache T-671/17)
(2017/C 424/68)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Turbo-K International Ltd (Birmingham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: A. Norris und A. Muir Wood, Barristers)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Turbo-K Ltd (Winchester, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „TURBO-K“ — Anmeldung Nr. 13 458 039.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Juli 2017 in der Sache R 2135/2016-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Widerspruch gegen die Eintragung der Marke insgesamt zurückzuweisen;
—
die Zahlung der der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage entstandenen Kosten anzuordnen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.