27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/50
Klage, eingereicht am 25. September 2017 — Mamas and Papas/EUIPO — Wall-Budden (Stoßpolster für Kinderbetten)
(Rechtssache T-672/17)
(2017/C 402/66)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Mamas and Papas Ltd (Huddersfield, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: J. Reid, Barrister, und B. Whitehead, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jane Wall-Budden (Byfleet, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Stoßpolstern für Kinderbetten — Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1230460-0001
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. Juli 2017 in der Sache R 208/2016-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1230460-0001 für nichtig zu erklären;
—
der Inhaberin des Geschmacksmusters die Kosten der Klägerin aus dem Nichtigkeits- und dem Klageverfahren aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002;
—
Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Verordnung Nr. 6/2002;
—
die Beschwerdekammer habe es versäumt, Merkmale, die bei der Verwendung nicht sichtbar seien, geringer zu gewichten;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002.
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