11.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 424/49
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2017 — Helibética/SRB
(Rechtssache T-680/17)
(2017/C 424/72)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Helibética, SL (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Vallina Hoset und Rechtsanwältin A. Lois Perreau de Pinninck)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, mit denen ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere von BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A., deren Eigentümer sie war, entzogen wurden;
—
den Ausschuss zur Zahlung von 50 000 Euro als Ersatz für den entstandenen Schaden („fälliger Betrag“) zu verurteilen:
—
in erster Linie, die Rückerstattung der getätigten Investitionen, 1 010 677,5 Euro in Aktien von Banco Popular, oder
—
hilfsweise, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, die Zahlung von 514 957 Euro;
—
den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen ab dem 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des das Verfahren abschließenden Urteils zu erhöhen;
—
den fälligen Betrag samt Verzugszinsen ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags um den von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz, zuzüglich zweier Prozentpunkte, zu erhöhen;
—
dem Abwicklungsausschuss die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.
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