Rechtssache T-689/17: Klage, eingereicht am 5. Oktober 2017 — Top Cable/SRB
C4122017DE3610120171005DE0052361372
Klage, eingereicht am 5. Oktober 2017 — Top Cable/SRB
(Rechtssache T-689/17)2017/C 412/52Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Top Cable, SA (Rubí, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Vallina Hoset und A. Sellés Marco)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der ihr aus der Gesamtheit seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, die ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere der BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A. entzogen haben, deren Inhaberin sie gewesen ist;
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den Ausschuss zur Zahlung von 52000000 Euro als Ersatz für den erlittenen Schaden zu verurteilen (im Folgenden: fälliger Betrag);
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den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen vom 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des Urteils, mit dem über die vorliegende Klage entschieden wird, zu erhöhen;
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den fälligen Betrag ab der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags um die entsprechenden Verzugszinsen zu dem von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten und um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz zu erhöhen;
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dem Ausschuss die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.
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