15.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/21
Klage, eingereicht am 17. Oktober 2017 — The Vianel Group/EUIPO — Viania Dessous (VIANEL)
(Rechtssache T-724/17)
(2018/C 013/35)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: The Vianel Group LLC (Dover, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. Perrichon)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Viania Dessous GmbH (Mössingen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke „VIANEL“ mit Benennung der Europäischen Union — Anmeldung Nr. 1 181 484.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Juli 2017 in der Sache R 285/2017-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
ihrer Klage stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
der Widersprechenden die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin für diese Klage und im Verfahren vor dem EUIPO entstanden sind.
Angeführter Klagegrund
—
Die Beschwerdekammer habe bei der Beurteilung der Relevanz der von der Widersprechenden eingereichten Benutzungsnachweise, der Ähnlichkeit der fraglichen Waren und Zeichen sowie der Verwechslungsgefahr gegen die anwendbaren Bestimmungen der Unionsmarkenverordnung verstoßen.