22.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/48
Klage, eingereicht am 3. November 2017 — ViaSat/Kommission
(Rechtssache T-734/17)
(2018/C 022/64)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ViaSat Inc. (Carlsbad, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Ruiz Calzado, L. Marco Perpiñà und S. Semey)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die stillschweigende ablehnende Entscheidung der Kommission vom 24. August 2017 aufzuheben, die sich gemäß Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 daraus ergibt, dass die Europäische Kommission den in Bezug auf den am 2. Mai 2017 unter der Nr. 2017/2592 registrierten Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten eingereichten Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu Dokumenten vom 10. Juli 2017 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beschieden hat, soweit es um Informationen geht, die im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Bewerbung für europaweite Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, eingereicht oder ausgetauscht wurden;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Die Kommission habe ihre Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV verletzt.
2.
Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe eine konkrete und individuelle Prüfung der angeforderten Dokumente unterlassen.