29.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/35
Klage, eingereicht am 13. November 2017 — TrekStor/EUIPO — Beats Electronics (i.Beat jump)
(Rechtssache T-746/17)
(2018/C 032/48)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: TrekStor Ltd (Hongkong, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spieker, M. Alber, A. Schönfleisch)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Beats Electronics LLC (Culver City, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „i.Beat jump“ — Unionsmarke Nr. 4 729 075
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. September 2017 in der Sache R 2236/2016-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin dem Verfallsantrag der Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren stattgegeben wurde und ihre Rechte im Hinblick auf die Unionsmarke Nr. 4 729 075 für verfallen erklärt wurden;
—
den Verfallsantrag der Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer Aufwendungen, die vor der Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) notwendig waren, aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2017/1001;
—
Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2017/1001.