12.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/39
Klage, eingereicht am 15. Dezember 2017 — Seco Belgium und Vinçotte/Parlament
(Rechtssache T-812/17)
(2018/C 052/51)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Seco Belgium (Brüssel, Belgien) und Vinçotte (Vilvoorde, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Delvaux und R. Simar)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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die Anfechungsklage für zulässig zu erklären;
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den Beschluss unbekannten Datums für nichtig zu erklären, mit dem das Europäische Parlament den Auftrag (06D20/2017/M005 — Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel [ABl. 2017/S 118-236114]) an [einen anderen Bieter] vergeben hat;
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dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf den folgenden Grund gestützt:
Verletzung der Art. 1.1, 1.2 und 1.3 des Anhangs „Technische Spezifikationen“ des zur Auftragsbekanntgebung 06D20/2017/M005 — Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel (ABl. 2017/S 118-236114) gehörenden Lastenhefts, offensichtlicher Beurteilungsfehler, Verletzung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, der Sorgfalts- und der Gründlichkeitspflicht, des Gleichheitsgrundsatzes, des Grundsatzes der Transparenz, der Begründungspflicht insbesondere nach Art. 113 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. 2012, L 298, S. 1), des Art. 161 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. 2012, L 362, S. 1), des Rechts auf effektiven Rechtsschutz sowie bestimmter Vorschriften über die Vergabe des betreffenden Auftrags.