26.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/40
Klage, eingereicht am 20. Dezember 2017 — Etnia Dreams/EUIPO — Poisson (Etnik)
(Rechtssache T-823/17)
(2018/C 072/51)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Etnia Dreams, SL (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Gago Comes)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Serge Poisson (Limal, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke „Etnik“ — Anmeldung Nr. 15 721 301
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2017 in der Sache R 880/2017-4
Anträge
Die Klägerin beantragt, der Klage stattzugeben und damit die Sache dahin neu zu entscheiden, dass dem Widerspruch Nr. B 2 791 229 stattgegeben wird und nach entsprechendem Verfahren die Anmeldung der Unionsmarke Nr. 15 721 301 „Etnik“ für die Klassen 3 und 35 gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Unionsmarkenverordnung wegen Verwechslungsgefahr mit der im Eigentum der Etnia Dreams S.L. stehenden [Unionsmarke] Nr. 11 017 241 zurückgewiesen wird.
Angeführte Klagegründe
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Grundlage für den Widerspruch sei eindeutig Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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Das beklagte Amt hätte den Mangel gemäß Regel 17 Abs. 3 und 4 der Verordnung Nr. 2868/95 zwecks Mängelbeseitigung innerhalb von zwei Monaten mitteilen müssen.
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Verstoß gegen Art. 41 und 42 der Verordnung Nr. 207/2009;
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Verstoß gegen die Art. 10, 41, 47 und 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
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Verstoß gegen die Grundsätze des guten Glaubens und des Vertrauensschutzes.