26.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/42
Klage, eingereicht am 29. Dezember 2017 — Eurofer/Kommission
(Rechtssache T-835/17)
(2018/C 072/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Eurofer, Association Européenne de l'Acier, ASBL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: J. Killick, Barrister, und Rechtsanwältin G. Forwood)
Beklagter: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 2 der Durchführungsverordnung 2017/1795 der Kommission vom 5. Oktober 2017 (ABl. 2017, L 258, S. 24) für nichtig zu erklären;
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die beantragten prozessleitenden Maßnahmen anzuordnen; und
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der Kommission ihre Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Die Kommission habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Rechtsfehler begangen, indem sie entschieden habe, serbische Einfuhren nicht gemäß Art. 3 Abs. 4 der Grundverordnung (1) mit Einfuhren aus den anderen vier von der Untersuchung betroffenen Ländern zu kumulieren.
2.
Zweiter Klagegrund: Die Kommission habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Rechtsfehler begangen, indem sie festgestellt habe, dass handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen Serbien „nicht notwendig“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 der Grundverordnung seien, selbst wenn die Einfuhren nicht kumuliert würden.
3.
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 der Grundverordnung, gegen das Recht der Klägerin auf Offenlegung und ihre Verteidigungsrechte, sowie Verletzung der Pflicht zur guten Verwaltung gemäß Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, da die Kommission es unterlassen habe, die Schadensspanne (Zielpreisunterbietung) und die Preisunterbietungsspanne im Hinblick auf serbische Einfuhren offenzulegen, und da sie sich infolgedessen geweigert habe, alle erheblichen Gesichtspunkte des Falles sorgfältig und unvoreingenommen zu untersuchen.
(1) Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. 2016, L 176, S. 21).