5.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 263/10
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Darmstadt — Deutschland) — TopFit e. V., Daniele Biffi/Deutscher Leichtathletikverband e.V.
(Rechtssache C-22/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Einschränkung der Freizügigkeit)
(2019/C 263/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: TopFit e.V., Daniele Biffi
Beklagter: Deutscher Leichtathletikverband e.V.
Tenor
Die Art. 18, 21 und 165 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines nationalen Sportverbands wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach ein Unionsbürger, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats und seit vielen Jahren in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem der Verband seinen Sitz hat und er als Amateur in der Kategorie der Senioren den Laufsport ausübt, nicht wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats in dieser Disziplin an nationalen Meisterschaften oder nur „außer Wertung“ bzw. „ohne Wertung“ teilnehmen kann, ohne Zugang zum Endlauf zu haben und ohne den nationalen Meisterschaftstitel erlangen zu können, es sei denn, diese Regelung ist durch objektive Erwägungen gerechtfertigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimerweise verfolgten Zweck stehen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
(1) ABl. C 123 vom 9.4.2018.