25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/10
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 26. September 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia - Italien) – Vitali SpA/Autostrade per l'Italia SpA
(Rechtssache C-63/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 71 - Vergabe von Unteraufträgen - Nationale Regelung, mit der die Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen auf 30 % des Gesamtwerts des Auftrags beschränkt wird)
(2019/C 399/10)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Vitali SpA
Beklagte: Autostrade per l'Italia SpA
Tenor
Die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30 % beschränkt.
(1) ABl. C 166 vom 14.5.2018.