11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/17
Urteil des Gerichtshofs (Sechst Kammer) vom 17. Januar 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Verfahren auf Betreiben der A Ltd
(Rechtssache C-74/18) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/138/EG - Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit - Art. 13 Nr. 13 - Begriff des „Mitgliedstaats, in dem das Risiko belegen ist“ - In einem Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaft, die Versicherungsdienstleistungen für vertragliche Risiken im Zusammenhang mit Umwandlungen von Gesellschaften in einem anderen Mitgliedstaat erbringt - Art. 157 - Mitgliedstaat der Erhebung einer Steuer auf Versicherungsprämien))
(2019/C 93/22)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Partei des Ausgangsverfahrens
A Ltd
Beteiligte: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
Tenor
Art. 157 Abs. 1 Unterabs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Nr. 13 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) in der durch die Richtlinie 2013/58/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass, wenn eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat eine Versicherung zur Deckung von vertraglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Wert der Aktien und der Berechtigung des vom Käufer beim Erwerb eines Unternehmens gezahlten Kaufpreises anbietet, ein in diesem Rahmen geschlossener Versicherungsvertrag ausschließlich den indirekten Steuern und steuerähnlichen Abgaben unterliegt, die in dem Mitgliedstaat, in dem der Versicherungsnehmer niedergelassen ist, auf Versicherungsprämien erhoben werden.
(1) ABl. C 142 vom 23.4.2018.
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