9.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/14
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 11. Juli 2019 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-91/18) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Art. 110 AEUV - Richtlinie 92/83/EWG - Richtlinie 92/84/EWG - Verordnung [EG] Nr. 110/2008 - Anwendung eines niedrigeren Verbrauchsteuersatzes auf die Herstellung inländischer Erzeugnisse mit der Bezeichnung Tsipouro und Tsikoudia)
(2019/C 305/17)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Kyratsou und F. Tomat)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Tassopoulou und D. Tsagkaraki)
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus
—
den Art. 19 und 21 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 dieser Richtlinie verstoßen, indem sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, wonach für von sogenannten „systematischen Brennereien“ hergestellten Tsipouro bzw. Tsikoudia ein gegenüber dem normalen nationalen Verbrauchsteuersatz um 50 % ermäßigter Steuersatz gilt, und
—
aus den Art. 19 und 21 der Richtlinie 92/83 in Verbindung mit deren Art. 22 Abs. 1 und mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke verstoßen, indem sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, wonach unter darin festgelegten Voraussetzungen für von kleinen, sogenannten „gelegentlichen“, Brennereien hergestellten Tsipouro bzw. Tsikoudia ein stark ermäßigter Verbrauchsteuersatz gilt.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 142 vom 23.4.2018.