11.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/20
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 10. September 2019 – HTTS Hanseatic Trade Trust & Shipping GmbH/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission
(Rechtssache C-123/18 P) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran - Ersatz des Schadens, der der Rechtsmittelführerin durch ihre Aufnahme in die Liste der Personen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind, entstanden sein soll - Schadensersatzklage - Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Europäischen Union - Begriff des hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Unionsrechtsnorm - Beurteilung - Begriff der im Eigentum oder unter Kontrolle stehenden Gesellschaft - Begründungspflicht)
(2019/C 383/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Rechtsmittelführerin: HTTS Hanseatic Trade Trust & Shipping GmbH (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schlingmann)
Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozesssbevollmächtigte: J.-P. Hix und M. Bishop), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Tricot, M. Kellerbauer und C. Zadra, dann R. Tricot, C. Hödlmayr und C. Zadra)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2017, HTTS/Rat (T-692/15, EU:T:2017:890), wird aufgehoben.
2.
Die Sache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.
3.
Die Entscheidung über die Kosten wird vorbehalten.
(1) ABl. C 161 vom 7.5.2018.