15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/20
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 28. Februar 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo — Portugal) — Manuel Jorge Sequeira Mesquita/Fazenda Pública
(Rechtssache C-278/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Befreiung - Art. 13 Teil B Buchst. b - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - Begriff - Vertrag über die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken)
(2019/C 139/19)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Supremo Tribunal Administrativo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Manuel Jorge Sequeira Mesquita
Beklagte: Fazenda Pública
Tenor
Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die in dieser Vorschrift vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf einen Vertrag über die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken an eine im Weinbau tätige Gesellschaft gegen eine jeweils am Jahresende zu entrichtende Miete Anwendung findet, der für die Dauer eines Jahres mit automatischer Verlängerung geschlossen wurde.
(1) ABl. C 259 vom 23.7.2018.